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Das Gesetz sieht vor, dass der photovoltaisch produzierte Strom
für 99 Pfennig = 50.62 ct (ab 2002: 94 Pfennig = 48.06 ct)
pro kWh an den Energieversorger abgegeben werden kann, und das
zwanzig Jahre lang.
Damit ist es jetzt möglich, eigenen Strom umweltfreundlich
und wirtschaftlich nutzbringend zu erzeugen. Für alle, die
nicht selbst die Möglichkeit haben, eine Photovoltaik-anlage
zu errichten, gründeten sich am 21.11.2001 die Bürgersonnenkraftwerke
Freilassing als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
mit beschränkter Haftung, mit dem Ziel, eine Sonnenkraft-anlage
auf einem von der Stadt Freilassing zur Verfügung gestellten
Dach zu errichten.
Damit kann jeder Bürger an der umweltfreundlichen Energie-erzeugung,
an den öffentlichen Fördermitteln und am Gewinn
teilhaben.
- als Gesellschafter:
Ihre Einlage ab 1000 € wird mit mindesten 3% p.a. verzinst
und Sie nehmen am unternehmerischen Ergebnis teil.
- als Förderer:
Ihr Darlehen ab 500 € wird garantiert zu 3% p.a. verzinst.
Anlagezeit üblicherweise über die gesetzlich geförderte
Zeit von 20 Jahren.
Bürgersonnenkaftwerke Freilassing
Gesellschaft des bürgelicher Rechts mit beschränkter
Haftung
Und denken Sie daran -
die Sonne scheint auch noch nach Riester! gratis
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