BürgerSonnenKraftwerke Freilassing
BürgerSonnenKraftwerke-Freilassing

 
 
Mit diesem Werbeblatt gewannen wir im  Sommer 2002 weitere Mitglieder für unsere Arbeit
 
 
Basis unserer Tätigkeit ist das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) vom 29.03.2000.
 
 

Das Gesetz sieht vor, dass der photovoltaisch produzierte Strom für 99 Pfennig = 50.62 ct (ab 2002: 94 Pfennig = 48.06 ct) pro kWh an den Energieversorger abgegeben werden kann, und das zwanzig Jahre lang.

Damit ist es jetzt möglich, eigenen Strom umweltfreundlich und wirtschaftlich nutzbringend zu erzeugen. Für alle, die nicht selbst die Möglichkeit haben, eine Photovoltaik-anlage zu errichten, gründeten sich am 21.11.2001 die Bürgersonnenkraftwerke Freilassing als Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung, mit dem Ziel, eine Sonnenkraft-anlage auf einem von der Stadt Freilassing zur Verfügung gestellten Dach zu errichten.

Damit kann jeder Bürger an der umweltfreundlichen Energie-erzeugung, an den öffentlichen Fördermitteln und am Gewinn
teilhaben.

  1. als Gesellschafter:
    Ihre Einlage ab 1000 € wird mit mindesten 3% p.a. verzinst und Sie nehmen am unternehmerischen Ergebnis teil.
  2. als Förderer:
    Ihr Darlehen ab 500 € wird garantiert zu 3% p.a. verzinst.
    Anlagezeit üblicherweise über die gesetzlich geförderte Zeit von 20 Jahren.

Bürgersonnenkaftwerke Freilassing
Gesellschaft des bürgelicher Rechts mit beschränkter Haftung

Und denken Sie daran -
die Sonne scheint auch noch nach Riester! gratis

 
       
 
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